Am 3. Juli 2019 wurde im Nationalrat die 2. Dienstrechts-Novelle 2019 mit überwältigender Mehrheit beschlossen. In deren Rahmen erfolgt eine durch die EuGH-Urteile vom 8. Mai 2019 notwendige Reparatur des Besoldungssystems im Bundesdienst.
Rund 70 % der Bundesbediensteten und LandeslehrerInnen sind von der Besoldungsreform 2019 betroffen. Für etwa 30 % der Betroffenen ändert sich nichts. Nähere Informationen und entsprechende Anträge im Beitrag.
Nähert sich das Ende des Dienstverhältnisses sind oft viele Fragen offen. Eine davon bezieht sich zumeist auf nicht konsumierte Urlaubstage. Hat man nach der Kündigung noch Anspruch auf Resturlaub, wenn noch nicht alle Urlaubstage konsumiert wurden? Deine GÖD hat die Antwort: