Am 3. Juli 2019 wurde im Nationalrat die 2. Dienstrechts-Novelle 2019 mit überwältigender Mehrheit beschlossen. In deren Rahmen erfolgt eine durch die EuGH-Urteile vom 8. Mai 2019 notwendige Reparatur des Besoldungssystems im Bundesdienst.
Rund 70 % der Bundesbediensteten und LandeslehrerInnen sind von der Besoldungsreform 2019 betroffen. Für etwa 30 % der Betroffenen ändert sich nichts. Nähere Informationen und entsprechende Anträge im Beitrag.
Amtswegig erfolgt eine Neufestsetzung des Besoldungsdienstalters (BDA) bei allen Bundesbediensteten und LandeslehrerInnen, die sich am 8. Juli 2019 im Dienststand befunden haben und die im Rahmen der Besoldungsreform 2015 ins neue System übergeleitet wurden und deren erstmalige Festsetzung des Vorrückungsstichtags unter Ausschluss von Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag erfolgte.
Das Besoldungsrecht regelt die Besoldung (=Gehalt) von Vertragsbediensteten im Öffentlichen Dienst im privat- und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.
Mit dem Beschluss des parlamentarischen Verfassungsausschusses vom 26. Juni 2017 zur unbeschränkten pensionsrechtlichen Anrechnung der Dienstzeiten von Zeitsoldaten wird einer jahrelangen Forderung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) entsprochen.
Die GÖD-Rechtsexperten beraten zu den für den Öffentlichen Dienst relevanten Themen Dienst- und Arbeitsrecht, Kollektivvertrag und Arbeitsverfasssungsrecht.