Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betr. Fahrtkostenzuschusses (2. Dienstrechtsnovelle 2007) konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beiträge durchsetzen.
Wann und unter welchen Bedingungen ist Telearbeit im Bundesdienst möglich? Wann darf Telearbeit widerrufen bzw. beendet werden? Diese sowie weitere Fragen werden in diesem Beitrag beantwortet.
Im parlamentarischen Verfassungsausschuss wurde zeitgerecht vor den PV-Wahlen die Umsetzung notwendiger und wichtiger Forderungen der GÖD betreffend das Bundes-Personalvertretungsgesetz auf den Weg gebracht.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) vertritt die Auffassung, dass DienstnehmerInnen Anspruch auf finanzielle Vergütung für nicht konsumierten Urlaub haben, wenn der Arbeitgeber sie nicht rechtzeitig und unmissverständlich auf den drohenden Verfall des Urlaubsanspruchs hingewiesen und ihnen die Möglichkeit des Urlaubsverbrauchs eingeräumt hat.
Mit dem Beschluss des parlamentarischen Verfassungsausschusses vom 26. Juni 2017 zur unbeschränkten pensionsrechtlichen Anrechnung der Dienstzeiten von Zeitsoldaten wird einer jahrelangen Forderung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) entsprochen.
Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betr. Fahrtkostenzuschuss (2. Dienstrechts-Novelle 2007) konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beträge durchsetzen. Diese erfolgt nun zum sechsten Mal.
Vergangenen Donnerstag hat die Bundesregierung einen Ministerratsbeschluss bezüglich des letzten, nicht automatisch angepassten Drittels aus der Abschaffung der kalten Progression gefasst. Die darin vorgesehenen Verbesserungen für die Arbeitnehmer:innen werden voraussichtlich mit 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die legistische Umsetzung ist noch nicht erfolgt.