Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betr. Fahrtkostenzuschusses (2. Dienstrechtsnovelle 2007) konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beiträge durchsetzen.
Vergangenen Donnerstag hat die Bundesregierung einen Ministerratsbeschluss bezüglich des letzten, nicht automatisch angepassten Drittels aus der Abschaffung der kalten Progression gefasst. Die darin vorgesehenen Verbesserungen für die Arbeitnehmer:innen werden voraussichtlich mit 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die legistische Umsetzung ist noch nicht erfolgt.
Wer kennt es nicht: Im alltäglichen Chaos zwischen Arbeit, Chef, Kolleginnen und Kollegen lässt Arbeitsdruck oftmals keine Mittagspause zu. Kurz vor der Mittagszeit erhält man einen wichtigen Auftrag, der die sofortige Erledigung erfordert und die Pause verkürzt. Es bleibt dadurch wenig Zeit, um die eigenen Batterien wieder aufzuladen. In der einen Hand das belegte Brot, in der anderen das Smartphone, um E-Mails zu beantworten. Arbeitszeit und Arbeitsdichte stimmen nicht immer überein.
Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betr. Fahrtkostenzuschuss (2. Dienstrechts-Novelle 2007) konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beträge durchsetzen. Diese erfolgt nun zum sechsten Mal.
Die nun seit über einem Jahr andauernde, außergewöhnliche und sehr fordernde Zeit der Pandemie zeigt auch die Defizite von Fairness im privaten und familiären „Miteinander“.
Die GÖD-Rechtsexperten beraten zu den für den Öffentlichen Dienst relevanten Themen Dienst- und Arbeitsrecht, Kollektivvertrag und Arbeitsverfasssungsrecht.