Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betr. Fahrtkostenzuschusses (2. Dienstrechtsnovelle 2007) konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beiträge durchsetzen.
Am 21. Oktober 2021 wurde im parlamentarischen Ausschuss für Arbeit und Soziales die Umsetzung zweier wichtiger Forderungen der GÖD auf den Weg gebracht.
Die GÖD setzte eine Änderung der Anrechnung von Vordienstzeiten durch, die den Kolleg:innen in den nächsten fünf Jahren rund eine Milliarde Euro zusätzlich beschert.
„Am Nationalfeiertag feiern wir unsere immerwährende Neutralität. Demokratie, Rechtstaatlichkeit und bestens funktionierende staatliche Institutionen sind das Fundament Österreichs. Unsere Kolleginnen und Kollegen leisten mit größtem Einsatz - oft an der Grenze der Belastbarkeit und darüber hinaus - einen wesentlichen Beitrag dazu.
Im Zuge der Pandemie ist es zu angeordnetem Homeoffice gekommen. Als Folge davon sind nun in vielen Ressorts Mitteilungen an DienstnehmerInnen bezüglich der Einstellung des Fahrtkostenzuschusses „alt“ ergangen (Fahrtkostenzuschuss gem. § 20b GehG in der Fassung vor 2008).
Die GÖD fordert mit Nachdruck eine Dienstrechtsnovelle, in der Verbesserungen für die im Dienst befindlichen Kolleg:innen ohne ungeheuren Verwaltungsaufwand umgesetzt werden.