„Am Nationalfeiertag feiern wir unsere immerwährende Neutralität. Demokratie, Rechtstaatlichkeit und bestens funktionierende staatliche Institutionen sind das Fundament Österreichs. Unsere Kolleginnen und Kollegen leisten mit größtem Einsatz - oft an der Grenze der Belastbarkeit und darüber hinaus - einen wesentlichen Beitrag dazu.
Im internationalen Vergleich steht Österreich hervorragend da. Unsere öffentliche Verwaltung wird immer wieder positiv bewertet und stellt einen großen Standortvorteil dar. Ich danke all jenen, welche durch Ihren großen Einsatz wesentlich zur positiven Entwicklung unseres Landes beitragen“.
Die Leistungsshow des Bundesheeres heuer digital hier erleben.
Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betr. Fahrtkostenzuschuss (2. Dienstrechts-Novelle 2007) konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beträge durchsetzen.
Am 5. April 2020 sind weitere drei COVID-19-Gesetze in Kraft getreten. Darin enthalten sind u. a. folgende Punkte: Unfälle in Zusammenhang mit Homeoffice, Freistellung von der Arbeitsleistung für Risikogruppe, keine Pensionskürzung bei Arbeit in Gesundheitsberufen, Überschreitung des Personalplans.
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst konnte nach drei Verhandlungsrunden am 26.1.2016 den Kollektivvertragsabschluss der Österreichischen Bundesforste AG erzielen.
Die Gehälter und Zulagen der ArbeitnehmerInnen der Universitäten werden mit 1. Februar 2021 um 1,45 Prozent erhöht. Dieser Prozentsatz entspricht der Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst und reiht sich in die Gehaltsabschlüsse anderer Branchen ein.
Nähert sich das Ende des Dienstverhältnisses sind oft viele Fragen offen. Eine davon bezieht sich zumeist auf nicht konsumierte Urlaubstage. Hat man nach der Kündigung noch Anspruch auf Resturlaub, wenn noch nicht alle Urlaubstage konsumiert wurden? Deine GÖD hat die Antwort:
Am 5. April 2020 sind weitere drei COVID-19-Gesetze in Kraft getreten. Darin sind auch einige Bestimmungen enthalten, die für Betriebsräte von Bedeutung sein können (mitunter Sonderbetreuungszeit, weitere Verlängerung der Funktionsperiode, Projektarbeitsplätze an Universitäten, Unfälle in Zusammenhang mit Homeoffice, Freistellung von der Arbeitsleistung für Risikogruppe). Sie betrifft ausgegliederte Einrichtungen mit Betriebsräten nach dem ArbVG.
Die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten traten 2015 mit durchschnittlich 61,2 Jahren in den Ruhestand. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Pensionsantrittsalter somit um 0,3 Jahre angestiegen.
Am Internationalen Tag des Ehrenamtes dankt GÖD-Chef Norbert Schnedl allen Personalvertreterinnen und Personalvertretern, Betriebsrätinnen und Betriebsräten sowie Vertrauenspersonen sehr herzlich für ihre ehrenamtliche Tätigkeit.