Im Zuge der Pandemie ist es zu angeordnetem Homeoffice gekommen. Als Folge davon sind nun in vielen Ressorts Mitteilungen an DienstnehmerInnen bezüglich der Einstellung des Fahrtkostenzuschusses „alt“ ergangen (Fahrtkostenzuschuss gem. § 20b GehG in der Fassung vor 2008).
Die GÖD setzte eine Änderung der Anrechnung von Vordienstzeiten durch, die den Kolleg:innen in den nächsten fünf Jahren rund eine Milliarde Euro zusätzlich beschert.
Neben der Gehaltserhöhung für 2017 (staffelwirksam um 1,3 % ab 01.01.2017) enthält die 2. Dienstrechts-Novelle 2016 eine ganze Reihe weiterer Verbesserungen für die Kollegenschaft. In der GÖD-Info zur 2. Dienstrechts-Novelle finden Sie Details zu folgenden Punkten:
Die GÖD fordert mit Nachdruck eine Dienstrechtsnovelle, in der Verbesserungen für die im Dienst befindlichen Kolleg:innen ohne ungeheuren Verwaltungsaufwand umgesetzt werden.
Wann und unter welchen Bedingungen ist Telearbeit im Bundesdienst möglich? Wann darf Telearbeit widerrufen bzw. beendet werden? Diese sowie weitere Fragen werden in diesem Beitrag beantwortet.