Geschlechtsspezifischer Gehaltsunterschied im Öffentlichen Dienst ist weiter gesunken!
Der große Einsatz der GÖD für die geschlechtsspezifische Gleichbehandlung in besoldungsrechtlicher Hinsicht zeigt Wirkung!
(c) Adobe Stock / Siam
Die geschlechtsspezifische Einkommensschere im Öffentlichen Dienst hat sich weiter verringert! Der Einkommensunterschied (Gender Pay Gap) beträgt im Jahr 2018 rund 11 Prozent! Die GÖD zeigt sich über diese positive Annäherung zur „Gleichwertigkeit“ von Arbeit zwischen den Geschlechtern erfreut und wird sich auch zukünftig mit aller Kraft dafür einsetzen.
Die von der GÖD in Auftrag gegebene IHS-Studie „Gender Pricing“ zeigt eindeutig höhere Kosten für Frauen für bestimmte Dienstleistungen und Produkte auf.
Das Jahr 2017 bringt für unsere KollegInnen und Familien, aber auch deren Angehörige, einige erwähnenswerte positive Veränderungen, für die wir uns stets eingesetzt haben. Somit tragen diese Neuerungen klar die Handschrift der GÖD.
Pro Europa = Das heißt am 25. Mai an der EU-Parlamentswahl teilnehmen, damit Österreich mit seinen 18 VertreterInnen weiterhin in allen wichtigen Gremien mitgestalten kann.
Frauen müssen ihren Mann stellen!“, eine kühne Forderung. Rein physiognomisch unterscheiden sich Frauen und Männer. Und das macht diese Forderung schon sehr diskussionswürdig.
Durch die erfolgreiche Initiative der Gewerkschaften kam es zur aktuellen Steuerreform. ÖGB-Frauen und Fachgewerkschaftsfrauenvorsitzende hatten dabei die Möglichkeit, gut „mitreden“ und ein Stückchen „mitgestalten“ zu können.
Pro Europa = am 25. Mai an der EU-Parlamentswahl teilnehmen, damit Österreich mit seinen 18 VertreterInnen weiterhin in allen wichtigen Gremien mitgestalten kann.