Im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betr. Fahrtkostenzuschuss (2. Dienstrechts-Novelle 2007) konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beträge durchsetzen. Diese erfolgt nun zum siebten Mal.
Es darf nicht sein, dass etwa Polizistinnen, Justizwachebeamtinnen, Soldatinnen oder Personen, die im Gesundheitswesen arbeiten, schlechter gestellt sind, nur weil sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen!
Wir fordern v.a. eine analoge Langzeitversichertenregelung für alle BeamtInnen und die Verkürzung der Wartefrist auf die erstmalige Pensionserhöhung auch für BezieherInnen von Ruhebezügen.